Vor nahezu leeren Sitzreihen hat der Bundestag am heutigen Freitag erstmals über das Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz der zweiten EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) beraten – eine Woche vor Ablauf der Umsetzungsfrist. Die EU-Richtlinie NIS2 müsste nämlich bis zum 18. Oktober in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland wird diesen Termin reißen – derzeit geht man davon aus, dass NIS2 in Deutschland erst im Frühjahr 2025 wirksam wird.
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Johannes Saathoff, parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, fasste die wesentlichen Vorgaben von NIS2 zusammen: ein definiertes Niveau an Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Cybersicherheitsvorfällen. NIS2 weite die Zahl der Unternehmen, die bei der Cybersicherheit staatlichen Auflagen unterliegen, von derzeit 4500 kritischen Infrastrukturen auf rund 29.500 Unternehmen aus 18 Sektoren aus.
Obwohl es 2023 durch Cybervorfälle in der Wirtschaft Rekordschäden von 267 Milliarden Euro gegeben habe, sei das Problem noch nicht in allen Vorstandsetagen angekommen: "Cyberresilienz muss in die Köpfe kommen." Es sei daher richtig, dass die NIS2-Richtlinie die Unternehmensführung in die Pflicht nimmt.
Außerdem soll die deutsche NIS2-Umsetzung die Cybersicherheit der Bundesverwaltung stärken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll mehr Befugnisse erhalten und zu einer zentralen Sicherheitsbehörde weiterentwickelt werden. Zudem sollen Bund und Länder enger zusammenarbeiten.
