Der KI-Verordnung der EU soll Künstliche Intelligenz und deren Einsatz umfassend regulieren. Doch wie passt dieses Gesetz zu den bestehenden Datenschutzregeln, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? In der aktuellen Folge des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Redakteur Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, dem Vorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).
Prof. Rolf Schwartmann beim Podcasten in der Auslegungssache
Schwartmann weist zunächst auf die unterschiedlichen Ziele beider Regelwerke hin. Während die DSGVO klare Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten macht, ist die KI-Verordnung eine Produktregulierung. Sie definiert, unter welchen Bedingungen Anbieter und Nutzer von KI-Systemen agieren dürfen. Beide Gesetze haben zwar den Schutz von Grundrechten im Blick, verfolgen aber gänzlich unterschiedliche Ansätze.
Ein zentrales Problem sieht die Runde im Zusammenspiel der beiden Gesetze bei der generativen KI, also Systemen wie ChatGPT. Diese KI-Modelle sind grundsätzlich nicht zweckgebunden, sondern flexibel einsetzbar, was mit dem Grundsatz der Zweckbindung aus der DSGVO nur schwer vereinbar ist. Es bestehe die Gefahr, dass viele die KI rechtswidrig, aber sanktionslos einsetzen. Schwartmann betont, dass Nutzer generativer KI für Schäden durch falsche Ergebnisse haften könnten.
Hinzu kommen Herausforderungen wie die automatisierte Entscheidungsfindung: Die DSGVO verbietet automatisierte Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen Folgen oder wesentlichen Beeinträchtigungen, während die KI-Verordnung solche Systeme unter strengen Voraussetzungen durchaus erlaubt. Allerdings knüpft sie dies an umfangreiche Compliance-Pflichten.