Das Landgericht Aachen hat die Berufung des von Software-Anbieter "Modern Solution" angezeigten und anschließend verurteilten Programmierers am Montag als unbegründet abgewiesen. Damit hat das Urteil der Vorinstanz Bestand. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung teilte heise online mit, in Revision gehen zu wollen (LG Aachen Az 74 NBs 34/24).
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Der Programmierer war im Januar vom Amtsgericht Jülich zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden, weil er sich im Zuge der Enthüllung einer Sicherheitslücke des unbefugten Zugriffs auf fremde Computersysteme und Ausspähens von Daten schuldig gemacht hatte (AG Jülich Az 17 Cs 55/23). Modern Solution hatte den Experten angezeigt, anstatt ihn für das Finden der Sicherheitslücke zu belohnen.
Der in diesem Fall angeklagte freiberufliche IT-Dienstleister hatte im Juni 2021 für einen Kunden die Software der Gladbecker Firma Modern Solution wegen eines Datenbankfehlers untersucht. Dabei entdeckte er eine gravierende Sicherheitslücke, die den Zugriff auf persönliche Daten von knapp 700.000 Online-Shop-Kunden ermöglichte. Der Programmierer veröffentlichte die Existenz der Sicherheitslücke, nachdem diese durch die Firma behoben worden war, mithilfe eines in der E-Commerce-Branche einschlägigen Blogs. Einige Monate später durchsuchte die Polizei seine Geschäftsräume und beschlagnahmte sein Arbeitsmaterial.
Das Amtsgericht Jülich hatte den Fall 2023 zuerst abgelehnt. In der von der Staatsanwaltschaft Köln eingelegten Berufung entschied das Landgericht Aachen, dass die Richter in Jülich den Fall neu zu verhandeln hätten. In der Verhandlung Anfang des Jahres wollte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten nachweisen, mit einem Dekompilierer ein Passwort aus der Modern-Solution-Software extrahiert zu haben.
				