Die Sommerflaute nutzen die beiden Hosts des c't-Datenschutz-Podcasts für einen bunten Ritt durch die Datenschutzwelt. Redakteur Holger Bleich und Verlagsjustiziar Joerg Heidrich präsentieren in Episode 139 ihre persönliche Auswahl aktueller Fälle und Entwicklungen.
Den Auftakt macht das obligatorische "Bußgeld der Woche", diesmal aus Italien: Die Autostrade per l'Italia muss 420.000 Euro zahlen, weil sie private Facebook-Posts und WhatsApp-Nachrichten einer Mitarbeiterin für ein Disziplinarverfahren verwendet hatte. Die italienische Datenschutzbehörde Garante betont, dass online verfügbare Daten nicht automatisch für jeden Zweck genutzt werden dürfen. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Zweckbindung personenbezogener Daten. Bleich und Heidrich diskutieren, ob zumindest öffentliche Social-Media-Posts tatsächlich nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen.
Einiges Rumoren in der Datenschutz-Community erzeugt ein Urteil des Landgerichts (LG) Leipzig: 5000 Euro Schadensersatz sprach es einem Nutzer zu, der sich von den Meta-Business-Tools im Web überwacht fühlt. Viele Website-Betreiber nutzen diese Tools, etwa in Form von Social-Plug-ins. Meta könne damit allerdings "jeden Nutzer zu jeder Zeit individuell erkennbar [machen], sobald er sich auf Drittwebseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Instagram- oder Facebook-Account angemeldet hat", so das Gericht.
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach Art. 82 DSGVO müsse demnach über die in der nationalen Rechtsprechungspraxis etablierten Beträge hinausgehen. Das Gericht sieht eine systematische Überwachung und spricht von einem Signal gegen Meta. Die Hosts zeigen sich überrascht von der Höhe des Schadensersatzes, der ohne konkrete Schadensdarlegung allein auf Basis eines "Überwachungsgefühls" zugesprochen wurde. Dies könne für Meta tatsächlich gravierende Folgen haben, wenn sich die Ansicht des LG Leipzig an anderen Gerichten durchsetzen sollte.
Derweil gerät Microsoft in Erklärungsnot: Nachdem der Konzern vollmundig eine undurchlässige "EU Data Boundary" für die Kundschaft in der EU versprochen hatte, räumte der französische Chefjustiziar nun ein, dass US-Behörden über den Cloud-Act weiterhin auf europäische Kundendaten zugreifen können. Bleich zeigt sich wenig überrascht, aber verärgert über die irreführenden Versprechen. Ein weiteres Mal stehe die Glaubwürdigkeit von Datenschutzversprechen großer US-Tech-Konzerne in Frage.
				