Seit dem 1. April ist zur Einreise nach Großbritannien eine elektronische, kostenpflichtige Genehmigung nötig, eine "Electronic Travel Authorisation" oder kurz ETA. Diese lässt sich auf einer offiziellen Webseite und in einer App anfordern.
Das LKA Niedersachsen warnt auf dem Portal polizei-praevention.de nun vor betrügerischen oder überteuerten Webseiten, die die Antragsstellung anbieten. Der Behörde liegen Hinweise zu Anzeigen von Personen vor, die eine Reise nach England geplant und die Webseite zur Beantragung der Einreisegenehmigung gesucht haben. Dadurch seien sie jedoch nicht auf der offiziellen Webseite gelandet, sondern bei Personen oder Webseiten, die unter anderem überteuerte Dienstleistungen zur ETA angeboten oder gar in betrügerischer Absicht Daten gesammelt und zu Zahlungen aufgefordert haben.
Laut LKA gibt es inzwischen mehrere Anbieter, die unterschiedlich seriöse Angebote dafür im Netz bereitstellen. In Suchergebnissen würden diese prominent platziert – es bleibt unklar, ob das durch SEO passiert oder geschaltete Werbung meint. Diejenigen, die sich darüber für einen England-Aufenthalt anmelden wollen, kommt es dann gegebenenfalls im Anschluss zur teuren oder gar bösen Überraschung, sofern sie nicht vorher Zweifel haben und den Vorgang abbrechen.
Es finden sich verschiedene Webseiten, die für diese Dienstleistung ein Vielfaches des eigentlichen "Originalpreises" auf der offiziellen Webseite in Höhe von rund 10 britischen Pfund, entsprechend derzeit etwa 12 Euro, verlangen. Die bisher aufgelaufenen Anzeigen nennen Beträge wie 70 oder sogar 200 britische Pfund.
Erschwerend kommt hinzu, dass persönliche, sensible Daten auf diesen Webseiten eingegeben werden müssen; das ist auch auf der Original-Webseite so. Was dort allerdings notwendig ist, fällt hier dann in Hände Dritter und kann damit auch an die Falschen geraten und so etwa für Phishing-Attacken oder Identitätsdiebstahl missbraucht werden. Wer auf solchen Webseiten einen Antrag stellt, läuft zudem Gefahr, dass der eigentliche Antrag nicht korrekt übermittelt werde. Es könne auch passieren, dass keine Einreisegenehmigung erfolgt oder Opfer lediglich eine gefälschte Genehmigung erhalten. Die offiziell benötigten Daten umfassen Kontaktdaten, Angaben zu Beruf und strafrechtliche Verurteilungen oder terroristische Handlungen, Reisepass-Foto und ein persönliches Foto – "solche Daten in fremden Händen wären für Cyberkriminelle viel Wert", schreiben die Strafverfolger.
