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heise-Angebot: KRITIS: Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG | iX-Workshop

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen nach § 8a Abs. 1 BSIG besonderen Sicherheitsanforderungen. Die Betreiber dieser Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig nachzuweisen, dass ihre IT-Sicherheit dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dazu müssen sie angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen, um Störungen zu vermeiden, die die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer IT-Systeme gefährden können.

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In unserem zweitägigen Workshop KRITIS: Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Anforderungen von KRITIS und können sich gezielt auf Prüfungen für § 8a BSIG vorbereiten. Nach bestandener Abschlussprüfung am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmenden die Zusatzqualifikation "Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG". Damit sind sie berechtigt, Sicherheitsprüfungen für § 8a BSIG im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik durchzuführen.

Der Workshop wird von Andre Windsch geleitet. Als Senior Expert bei der HiSolutions AG verantwortet er dort das Themenfeld „Kritische Infrastrukturen“ nach BSI-Gesetz. In seinem Aufgabenbereich unterstützt er Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den unterschiedlichsten Branchen und Sektoren bei der Umsetzung der spezifischen Anforderungen.

Dieser iX-Workshop folgt dem BSI-Schulungskonzept und richtet sich insbesondere an Auditoren wie interne Revisoren, Revisoren, Wirtschaftsprüfer mit IT-Revisionserfahrung sowie Mitarbeitende von Revisionsgesellschaften und Betreibern kritischer Infrastrukturen. Um einen intensiven Austausch untereinander und eine optimale Vorbereitung auf die Prüfung und Zertifizierung zu ermöglichen, ist diese Schulung auf 12 Teilnehmende beschränkt.

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(Ursprünglich geschrieben von Ilona Krause)
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Samstag, 15. März 2025

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